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IVF bei Kinderwunsch: in der Schweiz akzeptiert

Im März 2000 wurde die FMF-Initiative, welche ein vollständiges Verbot der Zeugung ausserhalb des Mutterleibs forderte, von den Schweizer Stimmberechtigten mit über 71% Nein-Stimmen abgelehnt. Damit sind die In vitro-Fertilisation (IVF) und ihre Weiterentwicklung ICSI (intracytoplasmatische Spermieninjektion) weiterhin erlaubt. Schweizerinnen und Schweizer entschieden sich klar und deutlich gegen ein extremes Verbot und für die Freiheit, diese Behandlungsmethoden in Anspruch zu nehmen oder nicht. Mit demselben Stimmenverhältnis wurde übrigens 1992 der Verfassungsartikel 119 über Fortpflanzungsmedizin angenommen.

 

Stellenwert von IVF und ICSI heute

  • In der Schweiz ist jede 6. Ehe ungewollt kinderlos. Zwischen 60% und 80% dieser Paare kann bzw. könnte medizinisch geholfen werden.
  • Bereits kommen 4 bis 5% aller 80'000 jährlichen Geburten dank Kinderwunschbehandlung zustande. Etwa 2000 dieser Kinder, also fünf Geburten pro Tag, sind dank IVF bzw. ICSI entstanden.
  • Weltweit wurden über 4 Millionen Kinder nach IVF/ICSI geboren. IVF zählt seit 1978 und ICSI seit 1992 zum medizinischen Alltag.
  • Es gibt kein Recht auf ein Kind, wohl aber ein Recht auf medizinische Behandlung - wie bei jeder anderen Krankheit.

 

IVF ist heute Alltag - jeden Tag kommen in der Schweiz fünf mit IVF bzw. ICSI gezeugten Kinder zur Welt.

 

Wo steht die Schweiz?

Das Gesetz über Fortpflanzungsmedizin (FMedG) ist seit 2001 in Kraft. Es brachte eine im europäischen und amerikanischen Vergleich sehr strenge Regelung von Kinderwunschbehandlungen. Umstrittene Methoden wie Leihmutterschaft, Eizell- und Embryonenspende sowie Embryonenforschung sind auch in Zukunft verboten. Die IVF-Labors müssen eine kantonale Bewilligung anfordern und jährlich über ihre Erfolgszahlen berichten. 2017 treten gemässigte Lockerungen in Kraft - es dürfen fortan zwölf statt drei Embryonen gleichzeitig entwickelt, tiefgekühlt und in bestimmten Fällen auf Erbkrankheiten untersucht werden.