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Ultrasound in obstetrics
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Erst seit etwa 1980 ist es Routine, das ungeborene Kind mit
Ultraschall zu betrachten. Für die Geburtshelfer ist der
Ultraschall zu einem unverzichtbaren Routineinstrument geworden, welches
die Qualität der Schwangerschaftskontrollen erheblich gesteigert hat.
Heute wird mit Recht erwartet, dass die meisten schwerwiegenden Störungen
und Fehlbildungen vor der Geburt mit Ultraschall entdeckt werden. Das Schöne an der Methode ist, dass sie vollkommen unschädlich
ist; kein
einziges Mal wurden Schäden durch Ultraschall nachgewiesen. Die modernen Geräte
berechnen sogar die minime Erwärmung des Gewebes, die bei längerer
Untersuchung eintreten kann, und würden automatisch abschalten. Auch
Delphine und Fledermäuse bedienen sich des Ultraschalls, um sich ein Bild
von ihrer Umgebung zu machen.

Unser Ende 2005 beschafftes Ultraschallgerät (General Electric
Voluson 730 Pro) ist ein Hochleistungsgerät mit drei Sonden, die für
die Untersuchung durch die Bauchdecke (abdominal), durch die Scheide
(transvaginal) sowie für die Untersuchung der weiblichen Brust
spezialisiert sind. Ausserdem kann es das ungeborene Kind dreidimensional
(3D) und sogar im bewegten dreidimensionalen Live-Bild (4D)
darstellen, wofür eine unglaubliche Rechenleistung benötigt wird.
Zur 3D-Bildergalerie
Mit Ultraschall können wir feststellen:
- ob das Kind lebt,
- ob die Einnistung in der
Gebärmutter stattfand (Ausschluss der Eileiterschwangerschaft),
- ob der Geburtstermin stimmt oder
ob er korrigiert werden muss,
- ob nur ein Kind heranwächst,
- ob das Kind normal wächst und
wie gross es ist,
- ob schwere Fehlbildungen beim
Kind vorliegen,
- wie das Kind in der Gebärmutter liegt,
- ob genügend Fruchtwasser
vorhanden ist und
- wo die Plazenta liegt.

Oben: Unser Ultraschallgerät erlaubt auch moderne Spezialuntersuchungen.
- oben links: Power-Doppler-Darstellung der Blutgefässe
im Bauchraum des ungeborenen Kindes;
- oben Mitte: 3D-Rekonstruktion der Wirbelsäule
zum leichteren Ausschluss von Rückenfehlbildungen;
- oben rechts: Farbdoppler-Ultraschall der Nabelschnur
zur Überwachung von Risikoschwangerschaften.
Ein normaler Ultraschallbefund hat Einfluss auf die weitere Betreuung
Ihrer Schwangerschaft und kann Sie zudem sehr beruhigen. Wird ein
spezieller Befund erhoben, kann Ihnen der Ultraschall wichtige
Entscheidungsgrundlagen liefern. Beim Nachweis einer schwerwiegenden
kindlichen Störung könnten Sie allerdings in einen ethischen
Entscheidungskonflikt geraten; bitte teilen Sie mir deshalb mit, wenn Sie
aus persönlichen Gründen keinen Ultraschall möchten. Denken Sie
auch daran, dass die Untersuchung zwar von erfahrenen Ärzten
durchgeführt wird, dass aber aus verschiedenen Gründen nicht jedes
Problem zu erkennen ist.

Oben: Bereits mit 11 Schwangerschaftswochen ist dieser 44 Millimeter
lange Fetus ein kleines Persönchen mit einem erstaunlichen Eigenleben,
welches erst durch die Darstellung im bewegten dreidimensionalen Bild
(oben rechts) anschaulich gemacht wird.
Staatliche Vorschriften ...
1995 wurde der Schwangerschafts-Ultraschall durch Bundesrätin Dreifuss
von der Liste der kassenpflichtigen Untersuchungen gestrichen und erst auf
energischen Protest von Schwangeren wie Ärzten wieder unter Vorbehalt
akzeptiert. Bei normalem Schwangerschaftsverlauf werden von den Krankenkassen zwei
Ultraschall-Untersuchungen übernommen (die erste mit 10 - 12, die zweite
mit 20 - 22 Schwangerschaftswochen). Um die oben
aufgelisteten Informationen lückenlos zu gewinnen, wären allerdings drei bis
vier Untersuchungen notwendig. Bei Problemen, Komplikationen und
schlechten Untersuchungsbedingungen (wenig Fruchtwasser, ungünstige
Kindslage, Übergewicht der Mutter) kann ich selbstverständlich weitere Untersuchungen
veranlassen.
Der Staat schreibt vor, wie die oben
genannte Aufklärung der Schwangeren stattzufinden hat. Wir geben Ihnen
Gelegenheit, diese Dokumentation zu studieren, und gehen dann ohne Ihren
Gegenbericht davon aus, dass Sie die üblichen Ultraschalluntersuchungen
wünschen.
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