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IVF ist in der Schweiz akzeptiert
Im März 2000 wurde die FMF-Initiative, welche ein vollständiges
Verbot der Zeugung ausserhalb des Mutterleibs forderte, von den Schweizer
Stimmberechtigten mit über 71% Nein-Stimmen abgelehnt. Damit sind
die in vitro-Fertilisation (IVF) und ihre
Weiterentwicklung ICSI (intracytoplasmatische
Spermieninjektion) weiterhin erlaubt. Schweizerinnen und Schweizer
entschieden sich klar und deutlich gegen ein extremes Verbot und für die
Freiheit, diese Behandlungsmethoden in Anspruch zu nehmen oder nicht. Mit
demselben Stimmenverhältnis wurde übrigens 1992 der Verfassungsartikel 119 über Fortpflanzungsmedizin angenommen.
Stellenwert von IVF und ICSI heute
- In der Schweiz ist jede 6. Ehe ungewollt kinderlos. Zwischen
60% und 80% dieser Paare kann bzw. könnte medizinisch geholfen
werden.
- Bereits kommen 3 bis 4% aller Geburten dank Kinderwunschbehandlung
zustande, pro Jahr also etwa 2500 von 80'000 Geburten. Etwa 1000 dieser
Kinder sind dank IVF bzw. ICSI entstanden.
- Weltweit wurden über 3 Millionen Kinder nach IVF/ICSI geboren.
IVF zählt seit 1978 und ICSI seit 1992 zum medizinischen Alltag.
- Es gibt kein Recht auf ein Kind, wohl aber ein Recht auf
medizinische Behandlung - wie bei jeder anderen Krankheit.
IVF ist heute Alltag - jeden Tag kommen in der Schweiz ein bis zwei mit IVF bzw. ICSI gezeugten Kinder zur Welt.
Wo steht die Schweiz?
Das Gesetz über Fortpflanzungsmedizin (FMedG) ist seit 2001 in Kraft.
Es brachte eine im europäischen und amerikanischen Vergleich sehr
strenge Regelung von Kinderwunschbehandlungen. Umstrittene
Methoden wie Leihmutterschaft, Eizell- und Embryonenspende sowie
Embryonenforschung sind verboten. Die IVF-Labors müssen eine kantonale
Bewilligung anfordern und jährlich über ihre Erfolgszahlen berichten. Es
werden keine «überzähligen» Embryonen produziert und gelagert.
Pro Behandlungszyklus dürfen höchstens drei Embryonen entwickelt und zurückgegeben werden.
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